DAS WICHTIGSTE VORAB: WER SICH JETZT ANMELDET, VERPASST NICHTS UND PROFITIERT TROTZDEM VON DEN VORTEILEN DER REFORM
Viele fragen uns gerade: „Soll ich mit dem Führerschein lieber bis nach der Reform warten?" Unsere klare Antwort: Nein.Warten bringt dir nichts. Wenn du dich heute anmeldest, profitierst du trotzdem automatisch von allen Vorteilen der Reform, sobald sie in Kraft tritt.
- Die neuen Regeln gelten auch für dich. Ein Beispiel: Heute sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Sieht das neue Gesetz künftig nur noch mindestens 3 vor, musst auch du nur diese Mindestzahl fahren, egal, wann du dich angemeldet hast. Deine Anmeldung „vor der Reform" verpflichtet dich also nicht zu den alten 12 Sonderfahrten.
- Dein Führerscheinantrag bleibt gültig. Den Antrag, den du jetzt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellst, musst du nach der Reform nicht neu stellen.
- Nichts geht verloren. Theorieunterricht, Fahrstunden und Sonderfahrten, die du schon absolviert hast, zählen weiterhin voll.
- Die Reform hat noch einen langen Weg vor sich. Bis sie tatsächlich in Kraft tritt, gelten die heutigen Regeln unverändert. Ob und wann welche Neuerungen wirklich kommen, lässt sich frühestens in einigen Monaten sicher sagen.
- Du bist vor dem Ansturm dran. Wer wartet, startet später zusammen mit vielen anderen gleichzeitig. Das bedeutet voraussichtlich längere Wartezeiten auf Fahrstunden, Prüfungstermine beim TÜV Süd und die Bearbeitung bei der Fahrerlaubnisbehörde. Schon heute wartet man in München rund 6 bis 8 Wochen auf einen Prüfungstermin.
Unser Rat: Starte jetzt unter bekannten, bewährten Bedingungen. Von den Neuerungen profitierst du trotzdem, sobald sie gelten.
WIRD DER FÜHRERSCHEIN DURCH DIE REFORM GÜNSTIGER?
Sonderfahrten
Die drei Sonderfahrten sind eine Mindestanzahl, keine Obergrenze. Dein Fahrlehrer muss bestätigen, dass du Überland, Autobahn und Nachtfahrten sicher beherrschst. Braucht jemand zum Beispiel auf der Autobahn noch mehr Übung, werden entsprechend mehr Sonderfahrten gefahren, und zwar zu Recht, denn es geht um deine Sicherheit.
Fahrstundenanzahl
Der Preis hängt also auch künftig vor allem davon ab, wie viele Fahrstunden du bis zur Prüfungsreife brauchst. Und diese Anzahl ist wie bisher stark abhängig vom eigenen Lerntempo.
Fahrstundenpreis
Die Reform sieht keine Deckelung der Fahrschulpreise vor und verpflichtet Fahrschulen auch nicht dazu, die Preise ihrer Leistungen, etwa den Preis pro Fahrstunde, zu senken. Der Preis pro Fahrstunde dürfte deshalb weiterhin auf hohem Niveau bleiben, da die Rahmenbedingungen wie Kraftstoffkosten, Lohnkosten und Unterhaltskosten in Deutschland leider entsprechend hoch sind.
Laienausbildung durch die Eltern
Sollte die Laienausbildung auch in Bayern eingeführt werden, dürfte sie die Gesamtkosten für den Führerschein kaum spürbar senken. Der Grund: Das Fahrzeug der Eltern muss für diese Zeit speziell versichert werden, denn anders als Fahrlehrer sind Eltern nicht darin geschult, im richtigen Moment einzugreifen, um einen Unfall zu verhindern. Diese zusätzliche Versicherung kostet Geld und gleicht die möglichen Einsparungen bei den Fahrstunden zu einem guten Teil wieder aus.
Pauschale Versprechen, dass der Führerschein „ab 2027 viel billiger" wird, solltest du deshalb kritisch sehen.
ZWEI MISSVERSTÄNDNISSE, DIE GERADE KURSIEREN
„Ab 2027 fahre ich nur noch drei Sonderfahrten."
Nicht unbedingt. Drei ist das Minimum. Wie viele es am Ende sind, entscheidet dein Lernfortschritt.
„Die Prüfung dauert nur noch 25 Minuten."
Nicht ganz. 25 Minuten ist nur die reine Fahrzeit. Mit Abfahrtkontrolle und Grundfahraufgaben dauert die Prüfung insgesamt etwa 40 Minuten.
WAS SICH ÄNDERN SOLL (Klasse B, vorbehaltlich der finalen Zustimmung)
Theorieunterricht
Heute: Pflichtunterricht vor Ort in der Fahrschule
Geplant: Du wählst selbst, ob du vor Ort, digital per App oder gemischt lernst.
Theorie-Fragenkatalog
Heute: 1.169 amtliche Prüfungsfragen
Geplant: rund ein Drittel weniger (ca. 840). Eine feste Zahl steht noch nicht im Verordnungstext.
Sonderfahrten
Heute: fest vorgeschrieben: 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dunkelheit (insgesamt 12)
Geplant: mindestens je 1 Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrt. Wie viele du tatsächlich brauchst, richtet sich nach deinem Lerntempo.
Praktische Prüfung
Heute: 30 Minuten reine Fahrzeit, insgesamt 55 Minuten
Geplant: 25 Minuten reine Fahrzeit, insgesamt 40 Minuten
Üben mit Angehörigen
Heute: auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt
Geplant: befristeter Modellversuch (Laienausbildung) unter strengen Auflagen. Ob Bayern teilnimmt, ist sehr fraglich.
Klasse B197: Schaltstunden im Simulator
Heute: Die 10 vorgeschriebenen Schaltstunden finden im Fahrschulauto statt.
Geplant: Ein Großteil davon darf im Fahrsimulator absolviert werden. Die Testfahrt, die am Ende der Schaltstunden stattfindet, muss weiterhin auf einem Fahrschulauto stattfinden.
Preise und Bestehensquoten
Heute: schwer vergleichbar
Geplant: Fahrschulen müssen ihre Preise und Bestehensquoten auf der staatlichen Plattform „Mobilithek" veröffentlichen.
WO STEHT DIE REFORM – UND WIE GEHT ES WEITER?
Die Reform ist noch nicht beschlossen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes liegt dem Bundestag vor (Drucksache 21/7404). Die Verordnung mit den konkreten Ausbildungsregeln liegt beim Bundesrat (Drucksache 365/26). Bis daraus geltendes Recht wird, sind noch mehrere Schritte nötig:
24. September 2026: Erste Lesung im Bundestag
Der Gesetzentwurf wird zum ersten Mal im Plenum debattiert. Das ist eine grundsätzliche Aussprache der Fraktionen, aber noch keine Entscheidung.
Danach: Beratung in den Ausschüssen
Im zuständigen Fachausschuss wird der Entwurf Punkt für Punkt geprüft. Experten und Verbände werden angehört, und die Fraktionen stellen Änderungsanträge. Eine feste Frist gibt es dafür nicht. Erfahrungsgemäß dauert diese Phase einige Wochen bis mehrere Monate.
Zweite und dritte Lesung im Bundestag
Danach kommt der Entwurf zurück ins Plenum. In der zweiten Lesung wird über die Änderungen abgestimmt, in der dritten Lesung folgt die Schlussabstimmung über das gesamte Gesetz.
Zweiter Durchgang im Bundesrat
Anschließend muss sich der Bundesrat noch einmal mit dem beschlossenen Gesetz befassen. Stimmt er nicht zu, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen, in dem Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss aushandeln müssen. Im ungünstigsten Fall kann die Reform dort sogar ganz scheitern. Der Bundesrat ist also nicht nur eine Formalie, sondern eine echte Hürde, an der das gesamte Vorhaben noch kippen könnte.
Erst dann: Inkrafttreten
Geplant ist, dass die Änderungen gestaffelt in Kraft treten, frühestens ab Anfang 2027 und teilweise erst zum 1. Juli 2027 (siehe Zeitplan unten). Verzögerungen sind im parlamentarischen Verfahren allerdings keine Seltenheit. Das Inkrafttreten kann sich deshalb auch deutlich nach hinten verschieben. Wir halten dich hier auf dem Laufenden.
GEPLANTER ZEITPLAN (vorausgesetzt, das Verfahren läuft ohne Verzögerung)
1. Januar 2027: neue Ausbildungsregeln: freie Wahl beim Theorielernen, flexible Sonderfahrten, Simulator für Schaltstunden bei B197
1. Juli 2027: kürzere praktische Prüfung, Start des öffentlichen Transparenzregisters
26. November 2027: erweiterte EU-Berechtigungen für Klasse B/BE, z. B. bei E-Fahrzeugen und Wohnmobilen
HÄUFIGE FRAGEN ZUR REFORM
1. Ich melde mich jetzt an. Muss ich dann trotzdem 12 Sonderfahrten fahren?
Nein. Sobald die neuen Regeln gelten, gelten sie auch für dich. Dann zählt die neue Mindestzahl, ergänzt um die Fahrten, die du für eine sichere Beherrschung brauchst.
2. Bleibt mein Führerscheinantrag nach der Reform gültig?
Ja. Dein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde bleibt gültig, du musst ihn nicht neu stellen.
3. Was passiert mit meiner laufenden Ausbildung, wenn die Reform in Kraft tritt?
Alles, was du schon gemacht hast, zählt weiter. Nichts verfällt, und du musst nichts neu lernen. Zusätzlich sieht die geplante Übergangsregel (§ 15) vor, dass du deine Ausbildung auch nach den bisherigen Regeln abschließen darfst. Welcher Weg für dich besser ist, besprechen wir gerne mit dir persönlich.
4. Ist die Reform schon beschlossen, und wann gilt sie?
Nein. Nach der ersten Lesung im Bundestag folgen noch die Ausschussberatungen, die zweite und dritte Lesung sowie ein zweiter Durchgang im Bundesrat, in dem die Reform theoretisch sogar noch scheitern könnte. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten gelten die heutigen Regeln. Geplant ist ein Start ab Anfang 2027, Verzögerungen sind aber möglich.
5. Fallen die Sonderfahrten komplett weg?
Nein. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflicht, nur die feste Stundenzahl entfällt.
6. Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?
Das ist das politische Ziel, aber keine Garantie. Nach aktuellem Stand rechnen wir nicht mit einer spürbaren Ersparnis.
7. Muss ich noch in die Fahrschule kommen?
Für die praktische Ausbildung natürlich ja. Beim Theorieunterricht soll die Präsenzpflicht entfallen, dann entscheidest du selbst, ob du vor Ort, digital oder gemischt lernst.
8. Wie viele Theoriefragen gibt es nach der Reform?
Angekündigt ist eine Reduzierung von 1.169 auf rund 840 Fragen. Festgeschrieben ist das aber noch nicht.
9. Dürfen meine Eltern mir ab 2027 das Fahren beibringen?
Nur im Rahmen eines befristeten, streng geregelten Modellversuchs (Laienausbildung), unter anderem mit vorher bestandener Theorieprüfung und einigen absolvierten Fahrstunden in der Fahrschule. Ob Bayern bei dem Modellversuch mitmachen wird, ist fraglich.
10. Lohnt es sich in München, auf die Reform zu warten?
Für die meisten nicht. Wann die Reform kommt, ist noch offen, und als Frühstarter profitierst du ohnehin von den neuen Regeln. Dafür sparst du dir den erwarteten Andrang bei Fahrstunden und Prüfungsterminen.
Noch Fragen? Wir beraten dich gerne persönlich.

