WAS KOMMT WIRKLICH AUF DICH ZU?
Stand 10. Juni 2026 – wir ordnen ein, was im Gesetzentwurf und in der Ausbildungsverordnung tatsächlich steht.
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KURZ GESAGT
Die Reform ist noch nicht beschlossen, liegt aber inzwischen vollständig vor – als Gesetzentwurf (Bundesrat-Drucksache 330/26) und als Ausbildungsverordnung (Drucksache 365/26). Die neuen Ausbildungsregeln sollen ab 1. Januar 2027 gelten, Prüfungsrecht und Transparenzregister ab 1. Juli 2027. Beides braucht noch die Zustimmung des Bundesrats.
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MYTHEN, DIE GERADE KURSIEREN
Mythos 1: „Ab 2027 reichen drei Sonderfahrten.“
Stimmt nicht. Die feste Anzahl an Sonderfahrten fällt komplett weg – sie wird aber nicht pauschal auf drei reduziert. Das lässt sich jetzt im Verordnungstext nachlesen (§ 4, Bundesrat-Drucksache 365/26): Überland-, Autobahn- und Dunkelheitsfahrten bleiben Pflichtthemen, und dein Fahrlehrer muss feststellen, dass du sie sicher beherrschst. Wie viele Stunden du brauchst, entscheidet also dein Lernfortschritt – dein Fahrlehrer muss bestätigen, dass du die jeweilige Fahraufgabe sicher beherrschst.
Mythos 2: „Die praktische Prüfung dauert ab 2027 nur noch 25 Minuten.“
Stimmt nicht. 25 Minuten sind nur die reine Fahrzeit. Zusätzlich musst du eine Abfahrtskontrolle und die Grundfahraufgaben durchführen. Somit wird die Prüfung insgesamt 40 Minuten dauern. Bisher waren es 30 Minuten reine Fahrzeit und die Gesamtdauer der Prüfung hat 55 Minuten betragen. Kürzer wird die Prüfung also schon, aber eben nicht auf 25 Minuten insgesamt.
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WAS SICH ÄNDERN SOLL (Klasse B, vorbehaltlich finaler Zustimmung)
Theorie lernen:
Heute (2026): Verpflichtender Unterricht vor Ort in der Fahrschule
Geplant: Freie Wahl ob vor Ort, per App/digital oder gemischt (§ 3 Ausbildungsverordnung)
Theorie-Fragenkatalog:
Heute (2026): 1.169 amtliche Prüfungsfragen
Geplant: Ca. ein Drittel weniger (~840). Im aktuellen Verordnungstext noch keine feste Zahl genannt
Sonderfahrten:
Heute (2026): 5x Überland, 4x Autobahn, 3x Dunkelheit
Geplant: Mindestens 1 je Überland, Autobahn und Dunkelheit– Umfang richtet sich nach Ausbildungsstand (§ 4)
Praktische Prüfung:
Heute (2026): 30 Min. reine Fahrzeit, 55 Min. gesamt
Geplant: 25 Min. reine Fahrzeit, 40 Min. gesamt (EU-Mindestvorgabe)
Üben mit Angehörigen:
Heute (2026): Auf öffentlichen Straßen nicht zulässig
Geplant: Befristeter Modellversuch unter strengen Auflagen – Teilnahme der Bundesländer offen, auch für Bayern noch offen
Schaltstunden Klasse B197 mit Fahrsimulator:
Heute (2026): Die 10 gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug müssen mit einem Fahrschulfahrzeug absolviert werden.
Geplant: Der größte Teil der Schaltstunden dürfen auf einem Fahrsimulator absolviert werden
Preis- & Erfolgsvergleich:
Heute (2026): Schwer vergleichbar
Geplant: Pflicht-Veröffentlichung über die staatliche Plattform „Mobilithek“
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ZEITPLAN IN KÜRZE
1. Januar 2027: Neue Ausbildungsregeln: freie Wahl beim Theorielernen, flexible Sonderfahrten. Bei Klasse B197 dürfen die Schaltstunden größtenteils auf dem Fahrsimulator absolviert werden.
1. Juli 2027: Kürzere praktische Prüfung und das öffentliche Transparenzregister starten.
26. November 2027: Erweiterte EU-Berechtigungen für Klasse B/BE, u. a. bei E-Fahrzeugen und Wohnmobilen.
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WIRD DER FÜHRERSCHEIN DADURCH BILLIGER?
Das ist das politische Ziel, aber keine Zusage. Im Bundesschnitt kostet der Klasse-B-Führerschein aktuell rund 3.400 €, in München liegt der Preis deutlich höher. Weil es keine feste Sonderfahrten-Zahl mehr geben soll, hängt der Endpreis noch stärker vom eigenen Lerntempo ab: Wer schnell lernt, spart eher – pauschale Versprechen einer günstigeren Ausbildung solltest du kritisch sehen.
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JETZT STARTEN ODER BIS 2027 WARTEN?
Aus unserer Sicht spricht wenig fürs Warten. Eine Garantie auf niedrigere Kosten gibt es nach der Reform nicht, dafür aber das Risiko, dass viele Wartende gleichzeitig starten – mit entsprechend längeren Wartezeiten auf Fahrstunden bei Fahrschulen, auf verfügbare Prüfungen bei der Prüfstelle TÜV und bei der Erteilung der Prüfungszulassung bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wer schon vor dem 1. Januar 2027 mit der Ausbildung beginnt, darf sie außerdem komplett nach den heutigen, bewährten Regeln abschließen (Übergangsregelung § 15 der Verordnung) – nichts von dem bereits Gelernten verfällt.
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Quellen: Bundesrat-Drucksache 330/26 (Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes), Bundesrat-Drucksache 365/26 (Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung), Stand 10.06.2026. Es handelt sich um geplante, noch nicht in Kraft getretene Regelungen.
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FAHRSCHULREFORM 2027: HÄUFIGE FRAGEN
1. Fallen die Sonderfahrten komplett weg?
Nein. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben Pflichtthemen, nur die feste Stundenzahl entfällt – der Umfang richtet sich nach deinem Ausbildungsstand.
2. Dauert die praktische Prüfung künftig nur noch 25 Minuten?
Nicht ganz. 25 Minuten sind nur die reine Fahrzeit. Mit Grundfahraufgaben, Vorbereitung und Auswertung dauert die Prüfung insgesamt weiterhin 40 Minuten.
3. Muss ich trotzdem noch in die Fahrschule kommen?
Für die Praxis ja, immer. Bei der Theorie soll die Präsenzpflicht entfallen – du kannst dann frei wählen, wie du lernst: vor Ort, digital oder gemischt.
4. Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?
Das ist das Ziel, aber keine Garantie. Da der Praxisumfang individuell wird, hängt der Preis stärker vom eigenen Lerntempo ab als vom Gesetz.
5. Wie viele Theoriefragen gibt es nach der Reform?
Angekündigt ist eine Reduzierung von 1.169 auf rund 840 Fragen. Im aktuellen Verordnungstext ist diese Zahl aber noch nicht festgeschrieben.
6. Dürfen meine Eltern mir ab 2027 das Fahren beibringen?
Nur im Rahmen eines befristeten, stark reglementierten Modellversuchs – unter anderem mit bestandener Theorieprüfung und Mindeststunden in der Fahrschule. Ob Bayern teilnimmt, ist noch offen.
7. Was passiert mit meiner laufenden Ausbildung beim Jahreswechsel?
Du darfst sie laut Übergangsregel (§ 15) nach den Regeln abschließen, mit denen du gestartet bist. Kein Umlernen nötig, nichts verfällt.
8. Ist die Reform schon beschlossen?
Noch nicht final. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, die Eckpunkte liegen aber inzwischen als Gesetzes- und Verordnungstext vor.
9. Lohnt es sich, in München mit dem Führerschein auf die Reform zu warten?
Für die meisten Münchner Fahrschüler eher nicht. Eine Ersparnis ist auch nach der Reform nicht garantiert, und auf eine verfügbare Prüfung bei der Prüfstelle TÜV Süd wartet man in München schon heute rund 6-8 Wochen. Starten nach der Reform viele Wartende gleichzeitig, kann sich das noch verschärfen. Wer früh beginnt, sichert sich seinen Platz im System, bevor der Andrang kommt – und profitiert dank der Übergangsregel (§ 15) trotzdem von den bewährten heutigen Regeln.

