Führerscheinfinder

Die Entscheidungshilfe zu deinem Führerschein

Welche Autos möchtest du nach deiner Ausbildung fahren?


Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe

 


Ausschließlich Autos mit Automatikgetriebe



Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe mit Option auf spätere Klassen BE, C, D

  • Führerscheinausbildung länger und anspruchsvoller
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Mindestalter 17 Jahre

    -> Klasse B




Welche Krafträder kannst du nach deiner Ausbildung fahren?
 

Voraussetzungen Klasse A

  • Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich ohne Vorbesitz einer anderen Motorradklasse
  • Mindestalter 20 Jahre bei bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung

    -> Klasse A



Voraussetzungen Klasse A mit Schlüsselzahl 80

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Bis 24 Jahre Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
  • Ab 24 Jahre Krafträder ohne Hubraum- oder Leistungsbeschränkung

    -> Klasse A mit Schlüsselzahl 80



Voraussetzungen Klasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Krafträder mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

    -> Klasse A2



Voraussetzungen Klasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Krafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm und Leistungsbeschränkung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

    -> Klasse A1



Voraussetzungen Klasse B mit Schlüsselzahl 196

  • Direkteinstieg ab 25 Jahren mit Vorbesitz Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Fahren nur im Inland möglich
  • Kraftrafträder mit Hubraumbeschränkung auf max. 125 ccm, Leistungsbegrenzung auf 11 kW (15 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg 

    -> Klasse B mit Schlüsselzahl 196



Voraussetzungen Klasse AM

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform 

    -> Klasse B mit Schlüsselzahl 78 oder Klasse B mit Schlüsselzahl 197 oder Klasse AM




Welche Anhänger möchtest du nach deiner Ausbildung ziehen?
 

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt



Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Kraftfahreug max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

  • Fahren im In- und Ausland möglich
  • Mindestalter 18 Jahre

    -> Klasse BE



Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.

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