Fahrschule wechseln

Führerschein bei uns fortsetzen

Fristen

  • Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
  • Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
  • Dein Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.

Ausbildungsnachweis

  • Wir benötigen von deiner bisherigen Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis, auf dem deine bisherigen Fahrstunden und Theorieunterrichte dokumentiert sind.
  • Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden. Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.

Antrag Fahrerlaubnis bereits über bisherige Fahrschule gestellt

Bisherige Fahrschule ist in München

  • Du musst beim Kreisverwaltungsreferat München deinen Antrag ändern lassen. Alle Infos und Antrag bei Laufende Anträge der Führerscheinstelle
  • In der Regel musst du dafür nicht wieder den 1. Hilfe Kurs, Sehtest und Fotos einreichen, da diese Daten bei deinem 1. Antrag schon erfasst wurden.

 

Bisherige Fahrschule ist nicht in München

  • Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
  • Zusätzlich musst du unsere Fahrschulnummer und die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
  • Die Fahrschulnummer steht auf dem Ausbildungsvertrag rechts oben bei der Adresse der Fahrschule.
  • Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zum Kreisverwaltungsreferat München.
  • Zusätzlich musst du beim Kreisverwaltungsreferat München einen Antrag stellen. Siehe Führerschein beantragen. Du musst auf dem Antrag vermerken, das du deinen Führerschein bereits bei deiner bisherigen Fahrerlaubnisbehördet beantragt hast.

Antrag Fahrerlaubnis bisher noch nicht gestellt

Alle Infos bei Führerschein beantragen

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