
Tipp: Wer flexibel ist, sollte die Prüfung der Klasse BE zwischen Januar und März planen. In diesen Monaten sind bei der Prüfstelle TÜV Süd erfahrungsgemäß schneller Prüfungen für Klasse BE verfügbar – außerhalb dieser Zeit kann die Wartezeit länger ausfallen.
Hinweis zur Automatikbeschränkung
Wer die Klasse B197 besitzt und seine Fahrerlaubnis auf die Klasse BE erweitert, erhält automatisch eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) für die Klassen BE – sofern die Prüfung für Klasse BE auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Da mittlerweile nahezu alle Fahrschulen die Ausbildung und Prüfung für die Klasse BE ausschließlich auf Automatikfahrzeugen durchführen, ist dies in der Praxis der Regelfall.
Die Beschränkung bedeutet konkret: Ein Anhänger (Klasse BE) darf nur mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gezogen werden.
Wer diese Beschränkung aufheben möchte, kann in einer erneuten praktischen Prüfung für die Klasse B seine Schaltkompetenz nachweisen. Für diese Zusatzausbildung sind weder Sonderfahrten noch Theorieunterricht oder eine theoretische Prüfung erforderlich – der Aufwand ist also überschaubar.
Wer die Klasse B (mit Schaltgetriebe) erworben hat, erhält bei einer Erweiterung auf die Klasse BE keine Automatikbeschränkung – unabhängig davon, ob die Erweiterungsprüfung der Klasse BE auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Da die Schaltkompetenz bereits bei der Prüfung zur Klasse B nachgewiesen wurde, gilt sie als dauerhaft anerkannt.
Das bedeutet: Ein Anhänger (Klasse BE) darf sowohl mit einem Schalt- als auch mit einem Automatikfahrzeug gezogen werden.
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Deine Ausbildung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt.
Fahrzeugkombination aus:
Deine Fahrstunden bestehen aus:
- Übungsfahrten
- Sonderfahrten
In den Übungsfahrten trainierst du das An-und Abkoppeln, die Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach Links) und das Fahren innerhalb der Stadt.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
In den Sonderfahrten (auch gesetzliche Pflichtstunden genannt) trainierst du nur das Fahren außerhalb der Stadt.