Klasse B196 - ab 25 Jahre

Dein Upgrade für einen Roller – ohne Prüfung direkt ab 25

Klasse B196

Gut zu wissen

  • Die Schlüsselzahl 196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis – sie berechtigt dich lediglich, einen Roller oder ein Leichtkraftrad der Klasse A1 zu fahren.
     
  • Ein Aufstieg auf die Klasse A2 über die vereinfachte Regelung (nur praktische Prüfung, keine Ausbildung) ist mit dieser Berechtigung nicht möglich.
     
  • Du darfst mit der Schlüsselzahl 196 nur in Deutschland fahren – im Ausland gilt diese Berechtigung nicht.

Bereit zum Loslegen? Das brauchst du

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 24 Jahre → Eintragung der Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein Mindestalter 25 Jahre
     
  • Du besitzt seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse B (auch aus einem EU-Land). Die Schlüsselzahl 196 wird nur in einen deutschen Führerschein eingetragen.
     
  • Theoretischer Unterricht 4 x 90 Minuten speziell für Motorrad
     
  • Fahrstunden 5 x 90 Minuten
     
  • Für deine Fahrstunden benötigst du eine Fahrerausstattung
     
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung
     
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung lässt du dir mit unserer Teilnahmebescheinigung die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen. Alle Details → Fahrerlaubnisbehörde München.

Damit fährst du

Wie viele Theoriestunden brauchst du?

4 Theorieeinheiten à 90 Min speziell für Klasse A

Was dich in den Fahrstunden erwartet