Umschreibung ausländischer Führerschein

Wie lange darfst du mit deinem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?

Deine Fahrberechtigung mit deiner ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine) erlischt bereits 6 Monate nach der ersten Anmeldung in Deutschland.

Damit du danach noch weiter in Deutschland fahren darfst, musst du deinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Für eine Umschreibung deiner ausländischen Fahrerlaubnis hast du unbegrenzt Zeit.
 

Rechtsgrundlage Gesetz Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
     
  • Ausländischer Führerschein muss in Deutschland von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt sein:

    1.  Dein ausländischer Führerschein muss aktuell gültig sein.

    2.  Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis deinen Wohnsitz länger als 6 Monate im Ausstellungsland gehabt.

    3.  Du hattest zum Zeitpunkt der Erteilung deiner ausländischen Fahrerlaubnis keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland.

    4.  Falls du deine ausländische Fahrerlaubnis verlängert hast, durftest du zum Zeitpunkt der Verlängerung keinen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist in der Regel das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein entscheidend.
     
  • Ob du einen Sehtest oder einen 1. Hilfe Kurs benötigst und welche Prüfungen (theoretisch und/oder praktisch) für dein Land erforderlich sind, erfährst du in der Staatenliste – zu finden auf der Seite Umschreibung eines ausländischen Führerscheins der Führerscheinstelle München unter „Links und Downloads".
     
  • Stelle einen Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
     
  • Individuelle Anzahl Übungsfahrten in der Stadt und Sonderfahrten auf der Autobahn, bis du prüfungsreif bist - ganz ohne gesetzliche Mindestvorgabe.
     
  • Kein Theorieunterricht notwendig.

Welche Führerscheinklasse passt zu dir?

Falls du eine praktische Prüfung ablegen musst, hast du die Wahl zwischen 3 Führerscheinklassen: B, B78, B197

Diese Fahrzeuge darfst du fahren

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle.

Unserer Fahrzeuge BMW 116 bieten alle verfügbaren Assistenzsysteme*. Diese dürfen auch in der Prüfung verwendet werden.

Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du die Ausbildungsfahrzeuge, die dort zur Ausbildung angeboten werden.

 

Kraftfahrzeuge:

  • bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Automatikgetriebe oder Handschaltgetriebe
     
  • auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder
     
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger max. 3500 kg beträgt
     

Für größere Anhänger empfehlen wir zusätzlich die Fahrerschulung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ohne Prüfung oder Klasse BE.

 

* Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage, Notbrems-Assistent, Spurhalte-Assistent mit Lenkeingriff, Aktiver Spurhalte-Assistent, Spurwechsel-Assistent, Toter-Winkel-Assistent, Spurwechsel-Assistent mit Lenkeingriff, Aktiver Park-Assistent, Rückfahrkamera, Verkehrszeichenerkennung

Theorieunterricht muss nicht sein – ist aber gratis für dich

Theoretischer Unterricht ist bei einer Umschreibung ausländischer Führerschein nicht vorgeschrieben.

Du darfst aber trotzdem gerne kostenlos daran teilnehmen.

Was dich in den Fahrstunden erwartet

Gilt für dich die deutsche Probezeit?

Ob du in Deutschland eine Probezeit hast, hängt davon ab wie lange du deine ausländische Fahrerlaubnis bereits besitzt:

  • Ausländische Fahrerlaubnis länger als 2 Jahre -> keine Probezeit in Deutschland
     
  • Ausländische Fahrerlaubnis kürzer als 2 Jahre -> Probezeit in Deutschland ist so lange das du deine Fahrerlaubnis (ausländische + deutsche Fahrerlaubnis) insgesamt 2 Jahre lang besitzt.

Rechtsgrundlage Gesetz Probezeit Umschreibung