Klasse A80 - ab 21 Jahre

Der zeitlich beschränkte Motorradführerschein - ab 21 Jahre

Klasse A80

Deine Voraussetzungen

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 20,5 Jahre -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 21 Jahre.
     
  • Bis zur Vollendung deines 24. Lebensjahres darfst du nur Motorräder der Klasse A2 fahren.
     
  • Nach Vollendung deines 24. Lebensjahres darfst du ohne weitere Ausbildung oder Prüfung automatisch unbeschränkte Motorräder der Klasse A fahren.
     
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde.
     
  • Sichere Fahrerausstattung
     
  • Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe.
     
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung.
     
  • Praktische Ausbildung und Prüfung.
     
  • Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, ist – anders als beim erleichterten Aufstieg, bei dem man von einer Klasse zur nächsthöheren aufsteigt – nicht von der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung befreit. Die Klasse A80 wird rechtlich wie die Klasse A behandelt.

 

Dein Fahrzeug

Dein theoretischer Unterricht

Benötigte Anzahl bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 6 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
     
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A

 

Bei Vorbesitz der Klasse B, empfehlen wir von dieser Aufteilung abzuweichen und nur unsere speziell entworfene 10 Einheiten „Theorieunterricht (Klasse A)“ zu besuchen.

Das ist interessanter als das Grundwissen, das du selbstverständlich aber auch besuchen dürftest.

 

 

Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
     
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A

Deine Fahrstunde

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

 

Deine Fahrstunden bestehen aus:

- Übungsfahrten

- Sonderfahrten

 

Für eine effiziente Ausbildung empfehlen wir, mindestens 2 Fahrtermine (à 90 Minuten) pro Woche zu fahren.