BF17 Begleitetes Fahren

Der begleitete Autoführerschein ab 17 Jahren

Rechtliches

Nach dem Bestehen der Prüfungen und nach Erreichen des 17. Lebensjahres erhältst du die Prüfungsbescheinigung für BF17. Diese berechtigt nur zum Fahren in Deutschland und Österreich.

Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du nur mit einer Begleitperson fahren.

Voraussetzungen Begleitperson:

  • Alter mind. 30 Jahre
  • Besitz Autoführerschein mind. 5 Jahre
  • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister 

Es muss mind. eine Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung für BF17 eingetragen werden. Es gibt keine max. Anzahl an eingetragenen Begleitpersonen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres und zuvor erfolgreichem bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhältst du den EU-Kartenführerschein im Regelfall postalisch  von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München zugestellt.
Für die postalische Zusendung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist wirst du über das Vorliegen des abholbereiten Kartenführerscheines schriftlich informiert.
Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte möglich, dafür ist deine schriftliche Vollmacht, dein Pass oder Personalausweis und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person nötig.

Weitere Infos Führerscheinstelle München

Deine Voraussetzung

webdesign by net-n-net - Internetagentur München