Klasse A2

Der beschränkte Motorradführerschein

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde
  • Sichere Fahrerausstattung
  • Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung nicht erforderlich bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren.

Dein Fahrzeug

Krafträder mit 

  • Motorleistung bis 35 kW (48 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

 

Sitzhöhe

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.

 

Ausbildungsfahrzeuge

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

  • Honda NC 700 ABS
  • Honda CB 500F ABS
  • Yamaha MT07 ABS

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug

  • Mindesthubraum 395 ccm
  • Motorleistung mindestens 20kW und max. 35kW
  • Verhältnis Leistung zu Gewicht mindestens (bei Elektromotor) 0,15 kW /kg

Fahrschule Rausch bietet, anhand dieser Merkmal die niedrigsten und leichtesten Ausbildungsmotorräder, die aktuell verfügbar sind:
z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,61 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.

 

Eigenes Fahrzeug

Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Minestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.

Dein Theorieunterricht

Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 10 Theorieeinheiten à 90 Min Zusatzstoff Klasse A

Wir empfehlen dir nur die 10 Einheiten „Theoriethemen Zusatzstoff Klasse A“ zu besuchen. Das ist für dein Motorradfahren wesentlich wichtiger und interessanter als der Grundstoff, den du aber auch besuchen könntest.

 

Anzahl Theorieeinheiten bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundstoff
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Zusatzstoff Klasse A

 

Anzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:

  • Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben

 

Theoretischer Unterricht mit Plan

Deine Fahrstunde

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad. Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

Damit dir die Ausbildung Spaß macht und du keine Stunde zu viel brauchst, sorgt dein Fahrlehrer für eine stressfreie Lernatmosphäre.

Das dein Fahrlehrer pünktlich ist und die Fahrzeiten einhält ist für uns selbstverständlich.

Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.

Immer nach unserer Devise: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!“ Damit du keine Stunde zuviel fährst, führen wir für dich einen individuellen Ausbildungsplan.

Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.

Eine Prüfungssimulation am Ende deiner Ausbildung hilft dir und deinem Fahrlehrer zu beurteilen, ob du die Prüfung mit Erfolg ablegen wirst.

Übungsfahrt

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

Die Anzahl ist variabel. Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Immer nach unserer Devise: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!“

Damit du keine Stunde zuviel fährst, führen wir für dich einen individuellen Ausbildungsplan.

Sonderfahrt

In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße, auf der Autobahn und bei Dämmerung.

Die Dauer ist gesetzlich vorgegeben.


Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:

  • 225 Minuten Landstraße
  • 180 Minuten Autobahn
  • 135 Minuten bei Dämmerung


Bei Vorbesitz Klasse A1 kürzer als 2 Jahre:

  • 135 Minuten Landstraße
  • 90 Minuten Autobahn
  • 45 Minuten bei Dämmerung


Bei Vorbesitz Klasse A2 kürzer als 2 Jahre:

  • 135 Minuten Landstraße
  • 90 Minuten Autobahn
  • 45 Minuten bei Dämmerung


Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:

  • Keine Sonderfahrten vorgegeben
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