Klasse A2 - ab 18 Jahre

Der beschränkte Motorradführerschein - ab 18 Jahre

Klasse A2

Deine Voraussetzungen

  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre bei direktem Zugang -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre
     
  • Ausbildungsbeginn Mindestalter 17,5 Jahre bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren -> Aushändigung Führerschein Mindestalter 18 Jahre.

    Siehe Aufstieg auf Klasse A2 oder A
     
  • Antrag Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde
     
  • Sichere Fahrerausstattung
     
  • Gute Konzentrationsfähigkeit und Koordination, schnelle Auffassungsgabe
     
  • Theoretische Ausbildung und Prüfung
     
  • Praktische Ausbildung und Prüfung
     
  • Wer die Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, ist von der theoretischen Ausbildung und der theoretischen Prüfung befreit.
     

     

Dein Fahrzeug

Dein theoretischer Unterricht

Benötigte Anzahl bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 6 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
     
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A

 

Hinweis für Klasse A2 mit Vorbesitz Klasse B

Wenn du bereits die Klasse B besitzt und die Klasse A machen möchtest, empfehlen wir unser speziell entwickeltes Zusatzwissen Klasse A (10 × 90 Min) – ohne Grundwissen. Das ist deutlich praxisrelevanter für dich.

Das Grundwissen darfst du natürlich trotzdem besuchen, wenn du möchtest.

 

Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 12 Theorieeinheiten à 90 Min Grundwissen
     
  • 4 Theorieeinheiten à 90 Min Klasse A

 

 

Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b (oder Klasse 3 erteilt vor 1.4.1980) seit mindestens 2 Jahren:

  • Theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung ist nicht vorgeschrieben

Deine Fahrstunde

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.

Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

 

Deine Fahrstunden bestehen aus:

- Übungsfahrten

- Sonderfahrten

 

Für eine effiziente Ausbildung empfehlen wir, mindestens 2 Fahrtermine (à 90 Minuten) pro Woche zu fahren.