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Online-Theorieunterricht

Ab 1.4.22 darf Online-Theorieunterricht nicht mehr angeboten werden

Ab 1.4.22 ist es allen Fahrschulen in Deutschland laut Fahrlehrergesetz bis auf weiteres untersagt den theoretischen Unterricht als Online-Unterricht per Videokonferenzdienst (z.B. Zoom) zu halten.

Der Online-Theorieunterricht durfte nur während der Corona Pandemie mit einer Ausnahmegenehmigung gehalten werden.

Der theoretischen Unterricht darf ab 1.4.22 nur noch in Präsenzform gehalten werden.