Fahrschule wechseln

Fristen im Überblick

  • Theorieunterricht, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner bisherigen Fahrschule absolviert hast, werden im Rahmen der gesetzlichen Fristen selbstverständlich bei uns angerechnet.
     
  • Bereits absolvierter theoretischer Unterricht sowie absolvierte Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
     
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig.
     
  • Dein Antrag Fahrerlaubnis (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule 1 Jahr gültig.

Ausbildungsnachweis

 
  • Falls du bereits theoretischen Unterricht oder Sonderfahrten absolviert hast, benötigen wir deinen Ausbildungsnachweis.
     
  • Diesen Ausbildungsnachweis muss dir deine bisherige Fahrschule ausstellen.
     
  • Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.
     
  • Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden.

Antrag Fahrerlaubnis bereits über bisherige Fahrschule gestellt

Bisherige Fahrschule ist in München

  • Du musst beim Kreisverwaltungsreferat München deinen Antrag ändern lassen.
     
  • Deinen 1. Hilfe Kurs, Sehtest und Foto musst du nicht nochmal einreichen, da diese Daten bei deinem 1. Antrag schon erfasst wurden.
     
  • Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer sowie die Fahrschuladresse findest du rechts oben auf unserem Ausbildungsvertrag.
     
  • Alle Infos und Antrag bei Laufende Anträge der Führerscheinstelle

Bisherige Fahrschule und dein aktueller Hauptwohnsitz sind nicht in München

  • Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
     
  • Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer steht auf deinem Ausbildungsvertrag oben rechts bei der Adresse der Fahrschule.
     
  • Zusätzlich musst du die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
     
  • Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zur Fahrerlaubnisbehörde München oder zur Prüfstelle TÜV Süd München.

Bisherige Fahrschule ist nicht in München, aber dein aktueller Hauptwohnsitz ist in München.

  • Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
     
  • Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer steht auf deinem Ausbildungsvertrag oben rechts bei der Adresse der Fahrschule.
     
  • Zusätzlich musst du die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
     
  • Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zum Kreisverwaltungsreferat München oder zur Prüfstelle TÜV Süd München.
     
  • Du musst auf dem Antrag vermerken, das du deinen Führerschein bereits bei deiner bisherigen Fahrerlaubnisbehördet beantragt hast.
     
  • Zusätzlich musst du beim Kreisverwaltungsreferat München einen "Laufenden Antrag ändern" stellen.
     
  • Alle Infos und Antrag bei Laufende Anträge der Führerscheinstelle

Antrag Fahrerlaubnis bisher noch nicht gestellt oder abgelaufen

  • Du musst einen neuen Antrag stellen.