Gültigkeit Theorieunterricht, Sonderfahrten, Theorieprüfung
- Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
- Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
- Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
- Dein Antrag Fahrerlaubnis (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.