Führerschein beantragen

Wir helfen dir


Damit du die Erlaubnis zur Prüfung erhältst, musst du zusätzlich zur Anmeldung in der Fahrschule Rausch, deine Fahrerlaubnis bei deiner Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Dies solltest du möglichst zeitnah nach der Anmeldung in deiner Fahrschule erledigen.

Voraussetzung

Einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet.

Zuständige Behörde

Wohnsitz in München

Hast du deinen Hauptwohnsitz in München musst du den Antrag auf deine Fahrerlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) Abteilung Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Öffnungszeiten
Mo, Mi, Fr 07.00 - 12.00 Uhr
Di 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Do 08.30 - 13.30 Uhr


Wohnsitz außerhalb München

Hast du deinen Hauptwohnsitz außerhalb von München musst du den Antrag auf deine Fahrerlaubnis bei deinem Landratsamt oder Rathaus stellen.

Bearbeitungsdauer

Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beim Kreisverwaltungsreferat München ist ca. 8 Wochen.

Während der Bearbeitungsdauer kannst du schon deine Ausbildung in der Fahrschule beginnen.

Sobald dein Führerscheinantrag genehmigt ist, erhältst du deinen Prüfauftrag und damit die Erlaubnis zur Prüfung.

In deinem Schülermanager FAHREN LERNEN kannst du den Eingang und die Gültigkeit deines Prüfauftrages abfragen.

Auskünfte zu deinem laufenden Antrag erhältst du bei der Fahrerlaubnisbehörde München.

Gültigkeit

Dein Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist ein Jahr gültig.

Bestätigung Fahrschule / Fahrschulnummer

  • Der Ausbildungsvertrag der Fahrschule Rausch ist auch die Bestätigung der Fahrschule für die Fahrerlaubnisbehörde
  • Die im Antrag geforderte Fahrschulnummer der Fahrschule steht auf dem Ausbildungsvertrag rechts oben bei der Adresse der Fahrschule

Erstmalige Beantragung Fahrerlaubnis

Erweiterung Fahrerlaubnis

BF17 - Begleitetes Fahren mit 17

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Fahrerlaubnis)

Voraussetzungen

  • Ob eine Prüfung nötig ist oder welche Prüfungsart für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem Heimatland gilt, erfährst du bei unserer Kundenbetreuung oder auf der Staatenliste unter Links & Downloads der Fahrerlaubnisbehörde München.


Terminvereinbarung

  • Die Erteilung einer Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nur persönlich mit Termin beantragt werden. Um deinen Führerschein zu beantragen, musst du auf der Homepage der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin buchen. Infos unter Fahrerlaubnisbehörde München.
  • Je nach Kapazität werden ca. 15 Minuten vor Öffnung der Fahrerlaubnisbehörde noch Termine für den selben Tag freigegeben. Zusätzlich werden täglich vormittags Terminkapazitäten für die Folgewoche sowie nachmittags für den Folgetag eingestellt. Auch aufgrund kurzfristiger Terminabsagen werden immer wieder Termine frei. Ein regelmäßiges Nachschauen kann sich daher lohnen.


Benötigte Unterlagen für das Kreisverwaltungsreferat

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
  • Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheines. Nicht notwendig, wenn sich die Dauer des Besitzes aus dem Führerschein ergibt.
  • Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten Meldebescheinigung. Nicht notwendig, wenn deine erste Anmeldung in München erfolgt ist und du seitdem ständig hier wohnst.
  • Bestätigung der Fahrschule oder der Ausbildungsvertrag der Fahrschule Rausch.
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins. Z.B. durch den öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer Lingoking.
  • Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe". Auch in Englisch möglich, z.B. Notfallmedizin.de
  • Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers. Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre.
  • Biometrisches Passfoto

Weitere Infos bei Fahrerlaubnisbehörde München

Eintragung der Schlüsselzahl B197, B196, B96 in die Fahrerlaubnis

Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

 

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