Fahrschule wechseln

Führerschein bei uns fortsetzen

Eine Fahrschule zu wechseln ist unkompliziert.

Fristen

  • Alle Theoriestunden, Fahrstunden, Sonderfahrten und Prüfungen, die du in deiner alten Fahrschule gemacht hast, werden dir selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Fristen bei uns angerechnet.
  • Bereits absolvierter theoretischer Unterricht und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.
  • Eine bestandene Theorieprüfung ist ein Jahr gültig.
  • Dein Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) ist unabhängig von der Fahrschule ein Jahr gültig.

Ausbildungsnachweis

  • Wir benötigen von deiner bisherigen Fahrschule deinen Ausbildungsnachweis, auf dem deine bisherigen Fahrstunden und Theorieunterrichte dokumentiert sind.
  • Falls aus dem Ausbildungsnachweis nicht die Anzahl der Schaltstunden (Klasse B197) hervorgeht, benötigen wir eine Bestätigung der alten Fahrschule über die Anzahl und Daten der bisherigen Schaltstunden. Im Ausbildungsnachweis muss in der Regel die Art des Fahrzeugs (Schaltfahrzeug, Automatikfarzeug) vermerkt sein.

Ablauf

Deine bisherige Fahrschule ist in München

  • Du musst beim Kreisverwaltungsreferat München einen erneuten Führerscheinantrag stellen.

 

Deine bisherige Fahrschule ist nicht in München

  • Du musst dich mit der bisherigen Fahrerlaubnisbehörde (z.B. Kreisverwaltungsreferat, Landratsamt, Rathaus) in Verbindung setzen. Dort musst du angeben, das du deinen Führerscheinausbildung in München fortführen möchtest.
  • Zusätzlich musst du unsere Fahrschulnummer und die Prüfstelle TÜV Süd München angeben.
  • Die Fahrschulnummer steht auf dem Ausbildungsvertrag rechts oben bei der Adresse der Fahrschule.
  • Deine bisherigen Fahrerlaubnisbehörde leitet deinen Führerscheintrag oder erteilten Prüfauftrag (Prüfungserlaubnis) zum Kreisverwaltungsreferat München.
  • Zusätzlich musst du beim Kreisverwaltungsreferat München einen Führerscheinantrag stellen. Dabei musst du dem Kreisverwaltungsreferat München mitteilen, das du deinen Führerschein bereits bei deiner bisherigen Fahrerlaubnisbehördet beantragt hast.
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