Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen.
Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.
Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.
Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.
Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.
Fahrschule Rausch bietet, anhand dieser Merkmal die niedrigsten und leichtesten Ausbildungsmotorräder, die aktuell verfügbar sind:
z.b. Yamaha MT07 für Personen mit einer Körpergröße von mind. 1,61 m. Fahrwerk tiefer gelegt, schmale und niedrige Sitzbank, Sitzhöhe 75 cm, Gewicht 180 kg fahrbereit.
Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.
Benötigte Anzahl bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Wir empfehlen dir nur 10 Einheiten „Theoriethemen Klasse A“ zu besuchen. Das ist für das Motorradfahren wesentlich wichtiger und interessanter als das Grundwissen, das du aber auch besuchen dürftest.
Benötigte Anzahl bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:
Deine zu fahrenden Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad.
Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.
Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.
In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.
Diese Anzahl ist je nach Fahrschüler variabel. Eine gesetzliche Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.
In den Sonderfahrten (auch gesetzliche Pflichtstunden genannt) trainierst du nur das Fahren außerhalb der Stadt.
Bei Ersterwerb einer Motorradklasse:
Bei Vorbesitz Klasse A1 oder 1b: