Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Die Berechtigung Leichtkrafträder der Klasse A1 ohne Prüfung zu fahren

Rechtliches

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.

Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nur im Inland geführt werden.

Klasse A als Alternative

Lieber gleich den unbeschränkte Motorradführerschein Klasse A zu machen hat Vorteile:

  • Du darfst im Ausland fahren.
  • Du kannst ohne erneute Ausbildung Zweiräder aller Größen und Stärken fahren.


Viele unserer ehemaligen Klasse A1/ B196 Fahrschüler*innen haben nach einiger Zeit den Wunsch größere Motorräder zu fahren und entscheiden sich dann doch noch für Klasse A.

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz Führerschein Klasse B ununterbrochen seit mindestens 5 Jahren
  • Theoretische und praktische Fahrerschulung deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt wurden muss
  • Keine theoretische oder praktische Prüfung
  • Nach der Fahrerschulung musst du den Führerschein beantragen

Dein Fahrzeug

Beschränkung

  • Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg

 

Sitzhöhe

Um eine sichere Ausbildung zu gewährleisten müssen unsere Fahrschüler/innen mindestens mit beiden Fußballen die Straße erreichen. 

Für einen sicheren Stand auf der Straße ist nicht nur die Körpergröße und Sitzhöhe des Motorrads verantwortlich, sondern auch die Sitzbreite, die Beinlänge und der Oberschenkelumfang.

Vereinbare eine individuelle Sitzprobe in der Fahrschule um dein geeignetes Ausbildungsmotorrad zu finden.

 

Ausbildungsfahrzeuge

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf aktuellen Modellen. Eine professionelle Wartung unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Unter Standorte findest du folgende Ausbildungsfahrzeuge, die in der jeweiligen Fahrschule angeboten werden.

  • Honda CB 125R ABS
  • KTM 125 Duke ABS

 

Mindestanforderungen Ausbildungsfahrzeug

  • Mindesthubraum 115 ccm
  • Mindestgeschwindigkeit 90 km/h

 

Eigenes Fahrzeug

Du kannst auch dein eigenes Motorrad/Roller zur Ausbildung verwenden. Es muss die Mindestanforderungen erfüllen und du benötigst eine Bestätigung deiner Versicherung. Diese wird in der Regel immer erteilt.

Theorieunterricht

Damit du möglichst schnell deine Fahrerlaubnis bekommst, bieten wir dir 2 Theorieeinheiten an einem Tag pro Woche an.

Neueste Medien und motivierte Fahrlehrer sorgen für einen spannenden Theorieunterricht.

Der Theorieunterricht besteht aus abgeschlossene Themen. Dein Einstieg ist jederzeit möglich.

Der Theorieunterricht wird nur auf Deutsch angeboten.

  • 360 Minuten (4 Theorieeinheiten à 90 Min speziell für Klasse A)

Die Dauer ist gesetzlich vorgeschrieben.

Theoretischer Unterricht mit Plan

Deine Fahrstunde

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsfahrten und Sonderfahrten.

Die praktische Fahrerschulung dauert mindestens 450 Minuten.

Dein Fahrlehrer begleitet dich mit Funk und eigenem Motorrad. Je nach Ausbildungsstand fährt er vor oder hinter dir.

Damit dir die Ausbildung Spaß macht und du keine Stunde zu viel brauchst, sorgt dein Fahrlehrer für eine stressfreie Lernatmosphäre.

Das dein Fahrlehrer pünktlich ist und die Fahrzeiten einhält ist für uns selbstverständlich.

Die ersten Übungsfahrten finden auf einem Übungsplatz statt. Der Übungsplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.

Immer nach unserer Devise: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!“ Damit du keine Stunde zuviel fährst, führen wir für dich einen individuellen Ausbildungsplan.

Nach Abschluss deiner Ausbildung erstellt dein Fahrlehrer eine Dokumentation deiner Fahrkompetenz.

Übungsfahrt

In den Übungsfahrten trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

  • 360 Minuten Übungsstunden

Die Dauer ist gesetzlich vorgeschrieben.

Sonderfahrt

In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße und auf der Autobahn.

  • 45 Minuten Landstraße
  • 45 Minuten Autobahn

Die Dauer ist gesetzlich vorgeschrieben.

Fahrstunde buchen

Du kannst deine Fahrstunden online buchen oder unsere Kundenbetreuung erstellt mit dir zusammen einen individuellen Fahrstundenplan.

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